Előszó
Reichsbahn/Schiff-Fahrscheine
Bei allén Reisen, die über die Rheínstrecke führen, verlange man bei der Reichsbahn und bei den Reisebüros die günstigen, wahlweise für die Reichs-bahn und die Rheindampfer gültigen Fahrscheine:
1. Heftfahrscheine durch die Zweigstellen des „Mitteleuropaischen Reisebüros44 (MER)
a) für Fahrten in nur einer Richtung (mindestens 600 km) zu Tarifpreisen,
b) für Hin- und Rückfahrten, „Urlaubsreisen" (auch Rundreisen) 20%, OstpreuBen-karte 40% und mehr ErmaBigung,
c) für Ausldnder (60% ErmaBigung), ohne Mindestentfernung.
Die für die Rheinstrecken (Zone Köln-Mainz) wahlweise gültigen Fahrscheine tragen auf der Rückseite den Vermerk: „Auch gültig für die Dampfer der ,Köln-Düsseldorfer Rheindampfschiffahrt4. . . usw."
2. Uriaubskarien 2. und 3. Klasse mit 20% und mehr ErmaBigung, die für
die Rheínstrecke Köln—Mainz oder umgekehrt, ganz oder teilweise eine Dampfer-fahrt einschlieBen. Bei Dampferbenutzung fsf vorher an bestimmten Übergangsstationen — siehe besonderes Merkblatt — an den ReicHsbahn-schaStern eine Schiffskarte zu lösen (Gebühr 50 Rpf.).
3. Feriensonderzug=Rückfahrkarten 3, Klasse von den westdeutschen Bahn-stationen nach süddeutschen Gebieten mit 40% ErmaBigung, mit denen auf der Rückreise innerhalb der Zone Mainz—Köln ebenfalls eine Dampferfahrt möglich ist. Die eingehefteten Teilfahrscheine tragen einen entsprechenden Aufdruck.
4. Fahrkarten für einfache Fahrt 3. Klasse zwischen Köln—Mainz oder umgekehrt, auch für Teilstrecken, die bei einigen gröBeren westdeutschen Reichsbahnhöfen aufliegen.
am Oberrhein: von Mannheim/Ludwigshafen/Worms nach Mainz, „ Rüdesh./Bingen/ABmannsh., „ Koblenz, von Mannheim und Speyer
nach Karlsruhe und umgekehrt
5. Sonntagsrückfahrkarfen 3. Klasse
am Mittelrhein: von Köln nach Koblenz, ] und
t, „ „ Bingen/Rüdesh.J um->. ,, ,, Wiesb./Mainz, í ge-„ Koblenz,, Wiesb./Mainz Jkehrt am Niederrhein: von Düsseldorf und verschiedene folgende Stationen
nach Wesel, Xanten, Reesund Emmerich (Kleve) und umgekehrt und von Düsseldorf nach Königswinter,
Diese Karten sind auch an den Schaftern der Schiffsagenturen erháltlich, und es ist je ein Weg mit der Bahn und mit dem Schiff zurückzulegen. Auch Mittwochs und Samstags können bereits die Vormittagsschiffe benutzt werden.
Die Fahrscheine zu 1a) und b), 2 — 5 gelten In Personenfahrt ohne Zuschlag, in Schnell- und ExpreBfahrt sind nur für 3.-Klasse-Fahrscheine Zuschlage zu ent-richten. Die unter 1c) genannten Fahrscheine mit 60% ErmaBigung sind in allén Fahrtstuferi. ausgenommen 1. Klasse in Personenfahrt, zuschlagspflichtig. Über die Höhe der Zuschlage geben die Reisebüros und Schiffsagenturen an den Landeplatzen Auskunft, siehe auch Seite 23.
Fahrtunterbrechung — auch bei Schiffsbenutzung — gemaB den Reichsbahnbestimmun-gen; der Qbergang von der Bahn auf das Schiff und umgekehrt gilt nicht als Fahrtunterbrechung.
Vissza